AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Gießen AG für die Aktion „Cashback“ (Stand 01.03.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an der „Cashback-Aktion“ (im Folgenden „Aktion“ genannt) der Stadtwerke Gießen AG, Lahnstraße 31, 35398 Gießen (im Folgenden „SWG“ genannt) Mit der Teilnahme an dieser Aktion akzeptieren die Teilnehmer diese AGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind Hauseigentümer und Hauseigentümergemeinschaften, deren Gebäude sich im Wärme-Netzgebiet der SWG befinden. Die Teilnehmer müssen zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.12.2025. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Aktion besteht nur, wenn die Anfrage zur Teilnahme an der Aktion innerhalb des Aktionszeitraums bei den SWG über das Online-Kontaktformular eingegangen ist und der Teilnehmer von den SWG eine entsprechende Teilnahmebestätigung erhalten hat. Neben der zeitlichen Beschränkung besteht ebenso eine materielle Beschränkung dergestalt, dass entweder maximal 150 Heizungsumstellungen auf Fernwärme oder ein Gesamtvolumen von 500.000 Euro berücksichtigt werden, je nachdem, welches der beiden Kriterien zuerst erreicht wird. Sobald also entweder die Anzahl von 150 Heizungsumstellungen oder das Gesamtvolumen von 500.000 Euro erreicht ist, wird keine weitere Unterstützung mehr gewährt. Sobald diese Anzahl erreicht ist, endet die Aktion unabhängig vom ursprünglichen Enddatum. Die SWG werden dann keine Teilnahmebestätigungen mehr erteilen.
4. Teilnahmebedingungen
Um an der Aktion teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
a) Der Teilnehmer muss einen Fernwärme-Hausanschluss im Aktionszeitraum beauftragen.
b) Die für die Teilnahme an der Aktion notwendigen Unterlagen müssen der SWG fristgerecht vorliegen.
c) Der Teilnehmer muss seine Heizungsanlage innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Fernwärme-Hausanschlusses durch die SWG auf die SWG-Wärmeversorgung umgestellt haben.
d) Der Teilnehmer muss die Rechnung des Installateurs, innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Heizungsumstellung, bei den SWG eingereicht haben.
5. Aktionsablauf
a) Beauftragung des Hausanschlusses: Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss ein Fernwärme-Hausanschluss bei den SWG beauftragt werden. Eine Beauftragung erfolgt
auf Basis eines verbindlichen Angebots der SWG. Hierbei ermitteln die SWG die benötigte Vertragsleistung.
b) Einreichung des Angebots zur Heizungsumstellung: Das Angebot des Installateurs für den Heizungsumbau muss vor Beauftragung des Installateurs an die SWG übermittelt werden. Nach Prüfung des Angebotes und der SWG-Zulassung des Installateurs wird die Freigabe für die Teilnahme an der Cashback-Aktion erteilt.
c) Umstellung auf Fernwärme: Nach Fertigstellung des Hausanschlusses wird die Heizungsumstellung durch einen qualifizierten Installateur vorgenommen. Dieser ist
für die Installation und Integration des neuen Systems in die vorhandene Haustechnik verantwortlich.
d) Einreichung der Rechnung: Nach Abschluss der Umstellung auf Fernwärme muss die Rechnung des Installateurs bei den SWG eingereicht werden. Die Rechnung
kann entweder digital oder in Papierform eingereicht werden und muss alle erbrachten Leistungen enthalten. Zusätzlich müssen Name, Adresse und Kontonummer des Hauseigentümers an die SWG übermittelt werden.
e) Cashback-Auszahlung:
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen hinsichtlich der erbrachten Leistungen des Heizungsbauers, dem Vorliegen der SWG-Zählereinbaumeldung und der Einhaltung der übrigen Teilnahmebedingungen wird der Cashback-Betrag auf das angegebene Bankkonto des Hauseigentümers überwiesen.
Details zur Cashback-Höhe:
Der Cashback wird entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Werte ermittelt bzw. berechnet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Cashback-Betrag in keinem Fall den eingereichten Rechnungsbetrag übersteigen darf. Das hat zur Folge, dass in einem solchen Fall nicht der in der Tabelle aufgeführte Betrag, sondern maximal der sich aus der eingereichten Rechnung ergebende Betrag ausgezahlt wird.
bis 40 KW | 2.000 € |
41 – 70 KW | 3.000 € |
71 – 100 KW | 4.000 € |
Ab 101 KW | individuell Berechnung auf Grundlage des Angebots des Installateurs |
Aktivierung inaktiver Hausanschluss | 2.500 € |
6. Zusätzliche Bedingungen:
a) Die Aktion gilt für Bestandsobjekte innerhalb des SWG-Fernwärmenetzes und zudem nur für solche, die auf eine SWG-Wärmeversorgung umgestellt werden. Neubauten können an dieser Aktion teilnehmen, wenn sie sich im -Fernwärme Netzgebiet der SWG befinden. Ausgeschlossen von der Aktion sind solche Bestandsobjekte und/ oder Neubauten, bei denen in den letzten fünf Jahren seit Aktionsbeginn im Rahmen von Fernwärme-Ausbaumaßnahmen von SWG individuelle Angebote an Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und/ oder Projektentwickler gelegt wurden.
b) Pro Gebäude ist nur eine Cashback-Auszahlung möglich.
c) Die Auszahlung des Cashback-Betrags erfolgt erst, nachdem die SWG-Zählereinbaumeldung vorliegt und SWG-intern verarbeitet wurde.
7. Ausschluss von der Aktion
Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen oder die Teilnahmebedingungen nicht einhalten, werden von der Aktion ausgeschlossen.
8. Haftung
Die SWG haften nicht für technische Störungen, Fehler sowie für Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich der SWG liegen, die die Teilnahme an der Aktion beeinträchtigen oder verhindern. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Teilnahme an der Aktion werden personenbezogene Daten des Teilnehmers erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Aktion und zur Auszahlung des Cashback verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der SWG einsehbar.
10. Änderungen der Aktion
Die SWG behalten sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Die bis dahin von den SWG erteilten Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das gilt ebenso für den Fall einer Lücke.
13. Kontakt
Für Fragen zur Cashback-Aktion wenden Sie sich bitte an:
Vertrieb Energielösungen
-Regionalvertrieb-
Tel.: 0641 708 1102,
E-Mail: waermevertrieb@stadtwerke-giessen.de